Weitergedacht #20 - Was ist eigentlich ein Beamter? Brauchen wir die Verbeamtung im 21. Jahrhundert noch?

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Worum es in diesem Essay geht

Haben auch Sie sich schon mal gefragt, warum der Staat Menschen, die für ihn arbeiten, verbeamtet?

Der Beamtenstatus entstand in einer Zeit, in der der Staat für bestimmte Aufgaben besondere Loyalität, Neutralität und Verlässlichkeit verlangte. Im Gegenzug erhielten Beamte besondere Rechte und Absicherungen.

Gelten die Gründe von damals heute noch unverändert? Und stehen die besonderen Rechte und Pflichten des Beamtenstatus noch in einem angemessenen Verhältnis zueinander?

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Im ersten Teil dieser Reihe ging es um die Entstehung von Renten und Pensionen. Heute geht es um das Beamtentum an sich und die Frage, ob die ursprünglichen Gründe für eine Verbeamtung heute noch dieselbe Bedeutung haben wie vor 50 oder 100 Jahren.

Der Beamtenstatus entstand in einer Zeit, in der der Staat seine Aufgaben unabhängig von wirtschaftlichen Interessen und politischen Machtwechseln erfüllen wollte. Menschen, die für den Staat arbeiteten, sollten ihre Entscheidungen nach Recht und Gesetz treffen – nicht nach den Wünschen einzelner Gruppen oder Personen.

Dafür erhielten Beamte besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Sie standen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Von ihnen wurde erwartet, dass sie ihre Aufgaben zuverlässig, unabhängig und im Interesse des Gemeinwohls erfüllen. Als Gegenleistung versprach der Staat ihnen eine hohe Arbeitsplatzsicherheit und eine besondere Versorgung im Alter.

Dieses Modell war lange Zeit weitgehend unumstritten. Doch die Welt hat sich verändert.

Viele Pflichten, die früher als Besonderheiten des Beamtenstatus galten, finden sich heute auch in anderen Berufen wieder. Verschwiegenheitspflichten, Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber oder die Verpflichtung, geltende Gesetze einzuhalten, gelten längst nicht nur für Beamte.

Welche Aufgaben müssen heute tatsächlich von Beamten wahrgenommen werden?

Bei Richtern, Staatsanwälten, Polizisten oder Finanzbeamten fällt die Antwort vielen Menschen leicht. Sie üben hoheitliche Aufgaben aus und vertreten den Staat unmittelbar gegenüber den Bürgern. Doch wie sieht es bei Lehrern aus? Oder bei Hochschulprofessoren? Oder bei Mitarbeitern von Behörden, deren Aufgaben sich kaum von denen anderer Angestellter unterscheiden?

Interessant ist, dass die Verbeamtung heute häufig noch aus einem ganz anderen Grund diskutiert wird. Während früher vor allem die besondere Stellung des Staates im Mittelpunkt stand, geht es heute nicht selten um die Gewinnung von Fachkräften. Mehrere Bundesländer haben Lehrer zeitweise nicht oder nur eingeschränkt verbeamtet. Später kehrten manche wieder zu diesem Modell zurück, weil sie sonst Bewerber an andere Länder verloren. Damit stellt sich eine weitere Frage:

Ist die Verbeamtung heute noch Ausdruck besonderer staatlicher Aufgaben – oder zunehmend ein Instrument der Personalpolitik?

Zum Beamtenstatus gehören nicht nur besondere Pflichten. Er umfasst auch besondere Rechte und Absicherungen. Dazu gehören unter anderem die hohe Arbeitsplatzsicherheit, die Beihilfe im Krankheitsfall, die Hinterbliebenenversorgung, besondere Regelungen bei Dienstunfähigkeit sowie die Versorgung im Alter. Historisch betrachtet waren diese Vorteile kein Zufall. Sie waren Teil eines Gesamtpakets. Der Staat verlangte besondere Loyalität und versprach dafür besondere Sicherheit.

Zu diesem Paket gehören bis heute auch Regelungen wie das Streikverbot oder die politische Neutralität im Amt. Beamte dürfen selbstverständlich eine politische Meinung haben. Sie dürfen wählen, Parteien angehören und sich politisch engagieren. Von ihnen wird jedoch erwartet, dass sie ihr Amt unabhängig von ihrer persönlichen politischen Überzeugung ausüben. Auch das Streikverbot wird bis heute mit der besonderen Verantwortung gegenüber dem Staat begründet.

Die spannende Frage lautet deshalb nicht nur, ob einzelne Vorteile oder einzelne Pflichten gerechtfertigt sind.

Vielleicht sollten wir vielmehr fragen, ob das Verhältnis von Rechten und Pflichten heute noch dem ursprünglichen Gedanken des Beamtentums entspricht.
Sind die besonderen Pflichten noch dieselben wie früher?
Und stehen die besonderen Rechte noch in einem angemessenen Verhältnis dazu?

Wenn die Antwort darauf „Ja“ lautet, dann spricht vieles dafür, am bestehenden System festzuhalten. Kommt man jedoch zu dem Schluss, dass sich viele Aufgaben heute anders organisieren, kontrollieren und absichern lassen als früher, darf man fragen:

Brauchen wir die Verbeamtung noch in ihrer heutigen Form?

Die Antwort darauf könnte weitreichende Folgen haben. Wenn künftig weniger Menschen verbeamtet oder bestimmte Berufsgruppen ihren Status verlieren würden, würde sich auch die Diskussion über Renten und Pensionen verändern.

Arbeitsweise & Quellen

Quellen und Hintergrund:
Für die Reihe „Weitergedacht“ werden Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, Fachveröffentlichungen, Gesetzestexten, Statistiken und historischen Dokumenten ausgewertet. Für diesen Beitrag standen insbesondere die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rentenreform von 1957 sowie die Entwicklung der Beamtenversorgung in Deutschland im Mittelpunkt der Recherche.

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